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Bürgerentscheid

Mit einem Bürgerentscheid können nach §21 Absatz 8 der Gemeindeordnung (GemO) die Bürgerinnen und Bürger über Angelegenheiten selbst entscheiden, für die der Gemeinderat zuständig ist. Der Bürgerentscheid hat dann die Wirkung eines Gemeinderatsbeschlusses.

In den meisten Fällen geht den Bürgerentscheiden ein so genanntes Bürgerbegehren voraus. Dabei müssen mindestens 7 % aller Wahlberechtigten der Gemeinde (höchstens aber 20.000 Personen) das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützen.

Als Sonderfall hat der Gemeinderat auch die Möglichkeit, von sich aus – also ohne ein vorausgehendes Bürgerbegehren – einen Bürgerentscheid anzusetzen. Das wird als „Ratsreferendum“ bezeichnet. Dafür ist die Zustimmung von zwei Dritteln aller Mitglieder des Gemeinderats notwendig und so kam am 29.4.2019 der Beschluss über den Bürgerentscheid in Schwieberdingen zustande.

Das Ergebnis des Bürgerentscheids ist für den Gemeinderat bindend, wenn mindestens 20 % der Stimmberechtigten mit „Ja“ oder mindestens 20 % mit „Nein“ gestimmt haben. Andernfalls ist der Bürgerentscheid rechtlich gesehen ungültig und die Entscheidung fällt wieder an den Gemeinderat zurück

Wir empfehlen:

beim Bürgerentscheid am 14. Juli 2019!
Das Verfahren, wie es derzeit in Schwieberdingen abläuft, entspricht nicht den Mindestanforderungen an Bürgerbeteiligung. Die baden-württembergische Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung empfiehlt „Dialoge, die die ganze Vielfalt einer absehbaren Entscheidung aufnehmen“. Das gab es bei uns in Schwieberdingen leider nicht!

„Informationsveranstaltungen ersetzen keine Bürgerbeteiligung. Sie sind viel mehr ihre Voraussetzung“, so die Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung. Sowohl die Informationsveranstaltung am 11.4.2019 als auch am 6.6.2019 waren völlig einseitig mit Befürworter/innen besetzt. Wir werden sehr genau hinschauen, ob im Informationsflyer der Gemeinde der Raum für Pro und für Contra Gewerbeschwerpunkt fair, also in gleichem Umfang zugelassen wird. Wir halten es für enorm wichtig, dass bei der Bürgerversammlung am 27.6.2019 sowohl die Pro- als auch die Contra-Seite vertreten sein wird.

Um für die Zukunft eine Akzeptanz der Entscheidung sicherzustellen, wird von der Stabsstelle für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung  auch empfohlen, Positionen aus der Bürgerschaft oder kritische Stimmen aufzuneh­men. Als eine solche Stimme verstehen wir uns, versteht sich die „Initiative Lebenswertes Strohgäu“. Mit Ihrer Unterstützung setzen wir uns ein für ein lebenswer­tes und liebenswertes Schwieberdingen!

Weiterführende Informationen

Handbuch „MITMACHEN & ENTSCHEIDEN. BÜRGERENTSCHEIDE IM DIALOG GESTALTEN“

Lesen oder herunterladen

„Leitfaden für eine neue Planungskultur“ der Staatsrätin für Zivilgesellschaft und Bürgerbeteiligung Baden-Württemberg

Lesen oder Herunterladen

Beteiligungsportal Baden-Württemberg

Mehr Demokratie e.V. Baden-Württemberg

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