Warum Bürgerentscheid nach Ratsbegehren?
Die_Gemeindeordnung Baden-Württembergs sieht in §21 (GemO §21) zwei Wege für die Durchführung eines Bürgerentscheids vor. So hätte der Gemeinderat den regionalen Gewerbeschwerpunkt beschließen können, was die Gegner dann in einem Bürgerbegehren hätte anfechten können. Im Rahmen dieses Bürgerbegehrens hätten diese u.a. die Kosten angeben müssen, die sich daraus ergeben, und die Gemeinde hätte ihnen die dafür notwendigen Auskünfte geben müssen. Wäre der Gemeinderat dann auf die Forderungen nicht eingegangen, hätte ein Bürgerentscheid durchgeführt werden müssen, zu dem die Gemeinde in einer Veröffentlichung den Vertretern des Bürgerbegehrens in gleichem Umfang Raum zur Information hätte einräumen müssen.
Aber vielleicht wäre dieses „normale“ Verfahren schon am ersten Schritt gescheitert. Zahlreiche (wohl mindestens 6) Gemeinderäte oder ihnen nahe Verwandte sind Miteigentümer der Grundstücke. Bei einer Abstimmung über die Einrichtung des Gewerbegebiets wären diese wegen Befangenheit nicht stimmberechtigt gewesen, so dass das Projekt mit den Stimmen von ABG und Grünen möglicherweise abgelehnt worden wäre.
Alternativ zum obigen Ablauf kann der Gemeinderat - wie in diesem Fall geschehen - auch selbst einen Bürgerentscheid beschließen (Ratsbegehren). In diesem Fall entfallen die Vorgaben der GemO §21. Die Gemeinde ist nicht mehr an die Fristen gebunden oder zur die Information und gleichberechtigten Einbeziehung der Bürger verpflichtet. Diese "Freiheit" hat die Gemeinde denn auch genutzt.
Das Vorgehen der Gemeinde mag also legal gewesen sein, fair war es nicht.
Die Position der Initiative Lebenswertes Strohgäu:Die Initiative Lebenswertes Strohgäu hat dazu aufgefordert, der Erschließung der – wie auch BM Lauxmann immer wieder betont hat – letzten freien Fläche Schwieberdingens für eine Industrieansiedlung nicht zuzustimmen. Die wichtigsten Argumente waren die unwiederbringliche Versiegelung fruchtbarsten Ackerlandes und die zusätzliche Verkehrsbelastung (Staus, Schadstoffe, Lärm). Wie soll die Bevölkerung über ein so wichtiges Projekt entscheiden, über das sie keine Informationen erhält? Was sollte auf dem Gewerbegebiet entstehen (Porsche wurde auch von den Befürwortern in den Hintergrund gestellt)? Welche Belastungen würden auf die Gemeinde, auf die Natur und die Bevölkerung zukommen? Auf finanzielle Fragen wie Kosten für den Ankauf der Flächen und ihre Erschließung und nach den erwarteten Einnahmen durch Verkauf und Steuereinnahmen wurde überhaupt nicht eingegangen. Immerhin würden auf dem Gelände nur externe Firmen angesiedelt, möglicherweise Logistik-Unternehmen. Mit welchen Einnahmen rechnet die gemeinde? Mögliche Gewinne müsste die Gemeinde mit den in einem Zweckverband beteiligten Gemeinden ("interkommunal" !) teilen. Eir meinen: Erst mal sollte die für heimische Firmen schon genehmigte Fläche (5 ha) endlich erschlossen werden, damit nicht weitere Firmen abwandern.
Unsere Argumente gegen das interkommunalse Gewerbegebiet
hatten wir kurz vor dem Bürgerentscheid neben der ausführlichen Beschreibung im Internetam Ende auch noch in einem Film
(Diapräsentation eines Vortrags (youtube)
vom 27.06.19) zusammengefasst. Leider konnte der Internetauftritt erst in der Woche vor dem Bürgerentscheid fertiggestellt werden, so dass er nur von einer kleinen Minderheit wahrgenommen wurde.